Gastvertrag | Geschäftsbedingungen Vinetum

Aus einer Zimmerbestellung mit dem Abschluss des so genannten ,,Gastaufnahmevertrages”, ergeben sich Rechte und Pflichten für Gast und Gastgeber. Die wichtigsten haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. das Apartment bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt wurde.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner also Gast oder Gastgeber-zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei nicht Bereithalten des Zimmers bzw. des Apartments dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei nicht Inanspruchnahme der vertraglichen Leistun gen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungss ätzen bei Übernachtung 20% des Übernachtungspreises.

5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers oder Appartements hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

6. Wir erheben eine Anzahlung von 50 € pro Zimmer. Die Buchungsbestätigung erhält erst dann ihre Wirkung wenn die Anzahlung auf unserem Konto eingegangen ist. 

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Gastgebers, in unserm Fall in Landau/Pfalz.

Stornierung vor Termin
31 Tage - 10 %
22 Tage - 20 %
14 Tage - 40 %
8  Tage - 80 %